Diabetes und Autofahren

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Mick
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Re: Diabetes und Autofahren

Beitrag von Mick »

Hallo Musketier

Ich muss da ich es auch angegeben habe jedes Jahr einen Bericht meiner Diabetologin ans Strassenverkehrsamt einsenden. Mit Sehtest und ärztlichem Zeugnis.

Gruss Mick

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hut
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Re: Diabetes und Autofahren

Beitrag von hut »

Jeder Kanton handhabt das Thema anders... Es lebe unser Föderalismus :W
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hut
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Re: Diabetes und Autofahren

Beitrag von hut »

Diabetiker wird am Steuer schwarz vor Augen
Gerichtsurteil aus Deutschland

Es ist einer dieser ganz heißen Tage im Juni 2016, als ein 22-Jähriger aus dem Landkreis Günzburg nach der Arbeit gegen 17 Uhr in sein Auto steigt. Der Schweiß läuft ihm herunter, er schiebt es auf das Wetter. Dass es nicht nur an der Hitze liegt, merkt der junge Mann aber bald. Als er auf der A 8 Richtung München unterwegs ist, wird dem Diabetiker auf einmal schwarz vor Augen. Mitten im Berufsverkehr fällt sein Blutzucker in den Keller. Auf Höhe der Rastanlage Leipheim fährt er einem vorausfahrenden Auto auf. In Schlangenlinien, teilweise über drei Spuren hinweg, fährt der Mann weiter. Ein Lastwagenfahrer kann nur durch eine Vollbremsung einen Zusammenstoß mit dem Auto vermeiden, das plötzlich seine Spur kreuzt. Kurz nach der Anschlussstelle Günzburg kracht der quasi fahrerlose Wagen in die Leitplanke.

Ein Gutachten kommt zum Schluss, der Angeklagte hätte als „erfahrener“ Diabetiker die Symptome erkennen müssen. Eine Unterzuckerung kündige sich in der Regel über mehrere Minuten hinweg an. Bei den geringsten Anzeichen hätte er vor der Fahrt seinen Insulinspiegel messen müssen. Für die Staatsanwältin ist das der Anlass, dem Mann Fahrlässigkeit vorzuwerfen.
Der Richter verhängt eine Geldstrafe in Höhe von 1500 Euro. Ausserdem darf der Mann noch ein halbes Jahr lang keinen neuen Führerschein beantragen.

In der Schweiz wäre mit grosser Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass dem betroffenen die Fahrtauglichkeit abgesprochen worden wäre.
Die in der Schweiz geltende Regelung, dass Diabetesbetroffene vor Fahrtantritt und während der Fahrt alle 1 – 1 ½ Stunden den Blutzucker zu messen haben, ist weder unbegründet noch übertrieben…..

Zur Pressemeldung:
http://www.augsburger-allgemeine.de/gue ... 96831.html
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trüffel

Re: Diabetes und Autofahren

Beitrag von trüffel »

Gut, dass ich das Thema hier gerade gefunden habe. Ich würde mich direkt mal einklinken, da ich eine Frage dazu hätte...Freunde haben mir über diesen Link eine Geschenkbox geschenkt und der Hauptteil des Geschenks beinhaltet einen Ferrari selber fahren. Dass man alljährlich einen Test hinsichtlich des Sehvermögens usw. abliefern muss, ist ja nichts Neues. Mir stellt sich nun allerdings die Frage, ob dieser Test und das ärztliche Zeugnis reicht, um an solch einem Event teilzunehmen? Ich dachte, ich frage hier zuerst mal nach, bevor ich mich noch einmal explizit an den Anbieter wende. Weiß da vielleicht einer etwas oder hat gar Erfahrung mit meinem Anliegen? Eventuell kann das ja jemand genrell auf den Motorsport übertragen und hat da gewisse Erfahrungswerte? Danke im Voraus!
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hut
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Re: Diabetes und Autofahren

Beitrag von hut »

Ich gehe davon aus, dass zur Teilnahme am Event ein gültiger Führerschein ausreicht. Es ist nicht davon auszugehen, dass ein spezielle Lizenz dazu nötig ist, also wird niemand nach Diabetes fragen....
Wenn es dir bezüglich deinem Diabetes gut geht, empfehle ich dir, dem Veranstalter den Diabetes (auch wenn er süss riecht :lol: ) nicht unter die Nase zu reiben.

Ein anschliessender Erlebnisbericht im Forum würde uns natürlich interessieren.....
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trüffel

Re: Diabetes und Autofahren

Beitrag von trüffel »

Dann werde ich das mal so handhaben und vorerst nichts erwähnen. Ich danke erstmal und ein Bericht wird selbstverständlich folgen!
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Re: Diabetes und Autofahren

Beitrag von hut »

diabetesclub.ch ist auf eine interessantes Urteil des Schweizerischen Bundesgerichts gestossen:

Verkehrsunfall
DIABETIKER SIEGT VOR GERICHT

Das Aargauer Obergericht muss sich nochmals mit den Folgen des Unfalles beschäftigen, bei welchem es vor zwei Jahren zu einer Autokollision kam. Das Problem: Ein Diabetiker, dessen Blutzucker viel zu tief war.

Am Mittwoch war es zwei Jahre her, seit ein Autolenker in der Region eines Morgens auf dem Weg zur Arbeit mit einem anderen Fahrzeug kollidierte. Der Fall beschäftigt die Justiz bis heute. Denn: Der Unfallverursacher ist Diabetiker. Und als ihm 40 Minuten nach dem Unfall der Blutzucker gemessen wurde, lag dieser viel zu tief (1,1 Millimol pro Liter, mmol/l). Bei einer Unterzuckerung (Hypoglykämie) können Konzentrationsschwäche, Schwindel, Bewusstseinstrübungen oder sogar ein Koma auftreten. Man spricht dann von einem «Zuckerschock».

Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau stellte sich auf den Standpunkt, der Autofahrer habe «in nicht fahrfähigem Zustand ein Fahrzeug gelenkt» respektive vergessen, den Blutzuckerspiegel unmittelbar vor dem Losfahren zu messen. Per Strafbefehl verurteilte sie den Mann deshalb zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen, bedingt aufgeschoben bei einer Probezeit von fünf Jahren. Ausserdem verhängte die Staatsanwaltschaft eine Busse von 1700 Franken.

Dagegen erhob der Autofahrer Einsprache. Und fand am Bezirksgericht Aarau Gehör: Dort sprach man ihn frei. Die Staatsanwaltschaft legte allerdings Berufung ein. Und das Aargauer Obergericht befand den Mann für schuldig. Es erhöhte sogar die Anzahl Tagessätze auf 90 und die Busse auf 2000 Franken, setzte die Probezeit jedoch auf drei Jahre fest. Dieses Urteil focht nun wiederum der Autofahrer an, weshalb sich die Bundesrichter damit beschäftigen mussten.

Erneute Messung notwendig?
Erstellt ist, dass der Mann um 6.50 Uhr, etwa eine halbe Stunde vor der Abfahrt, seinen Blutzucker gemessen hatte. Damals lag er mit 4,8 mmol/l noch in seinem Normbereich, allerdings näher an der Untergrenze. Er fuhr los, ohne zu frühstücken oder den Blutzucker nochmals zu messen. Die zentrale Frage sei, so das Bundesgericht, sei, ob der Mann die Fahrt ohne eine erneute Messung habe antreten dürfen.

Der Mann moniert, das Obergericht stelle auf ein Diabetiker-Merkblatt des Kantonsspital Aarau ab, wonach der Blutzuckerwert bei Antritt der Fahrt über 5 mmol/l liegen müsse. Er kenne aber dieses Merkblatt nicht, und gemäss seinen behandelnden Ärzten liege sein Normbereich zwischen 2,8 und 10 mmol/l. Es lasse sich nicht pauschal sagen, unter 5 mmol/l sei die Fahrfähigkeit nicht gegeben. Ausserdem habe er nach seiner Messung um 6.50 Uhr ein Langzeit-Insulin eingenommen, um seinen Blutzuckerspiegel zu stabilisieren. Darauf sei das Obergericht nicht genügend eingegangen. Während der Fahrt habe er sich gut und fahrfähig gefühlt.

Das Bundesgericht gab ihm nun Recht. «Der vorinstanzlich festgestellte Sachverhalt ist in wesentlichen Punkten unvollständig.» Das Dossier geht zurück ans Obergericht, das weitere Abklärungen zur Fahrfähigkeit am Unfalltag machen muss.

Quelle:
https://www.aargauerzeitung.ch/aargau/a ... -133082926
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hut
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Re: Diabetes und Autofahren

Beitrag von hut »

Hier der Link zum entsprechenden Urteil des Bundesgerichts:
https://www.bger.ch/ext/eurospider/live ... w_document

Die Ausführungen des Angeschuldigten, der vor Beginn der Fahrt gemessene Blutzuckergehalt von 4,8 mmol/l bewege sich im Rahmen dessen, was er als guten Wert habe erachten dürfen. Ausserdem habe er gleich nach der Messung um 6.50 Uhr 33 Einheiten eines Langzeit-Insulins eingenommen und seinen Blutzuckerwert so zusätzlich stabilisiert. Er habe darauf vertrauen dürfen, dass die Einnahme dieses Medikaments den Blutzuckerspiegel anhebe oder ihn zumindest nicht weiter absinken lasse.
lesen sich doch etwas speziell....
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Re: Diabetes und Autofahren

Beitrag von Herr_Koch »

Ich hoffe für ihn, dass die ihn da falsch verstanden haben.
praslea

Re: Diabetes und Autofahren

Beitrag von praslea »

ch wohn in NRW und habe seit 2 Wochen meinen Führerschein bin seit 07/2003 Typ1-Diabetiker und ich wurde nach gar nix gefragt und musste weder Unterlagen noch sonst etwas abgeben. Ich habe den führerschein ganz normal machn dürfen.
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