Hallo
Ich bin vor ca. 2,5 Jahre in die Schweiz gezogen und bin nun bei der Concordia krankenversichert.
Seit über einem halben Jahr habe ich nun auch schon den Dexcom und habe bemerkt, dass nach diesen 6 Monaten kein Geld mehr von der Krankenkasse kam.
Da es für die KK nur 6 Monate obligatorisch ist, diese Behandlung zu zahlen, habe ich mich gefragt, ob es nun speziell nur bei der Concordia so ist (dass sie knauserig mit der Finanzierung einer gesunden Diabetestherapie) oder ob von Euch mir jemand einige Tipps geben kann?
Oder habt Ihr andere Erfahrungen mit Euren Krankenkassen gesammelt? Wenn ja, welche könnt Ihr empfehlen?
Herzlichen Dank für Eure Antwort(en)!!
Krankenkasse mit Typ 1 Diabetes?
- Herr_Koch
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- Diabetiker / Angehörige: Typ 1
- Diabetes seit: 7. Dez 2008
- Therapieform: Insulin
- Pumpe-/Pen-Typ: FlexPen
- BZ-Messgerät: Accu-Chek Mobile, Dexcom G6
- Insulin: Fiasp/Tresiba
- Wohnort: ZH
Re: Krankenkasse mit Typ 1 Diabetes?
Es gibt irgendwo ein Thema zur Finanzierung einer Pumpe, musst mal suchen. Grundsätzlich spielt es in der Schweiz aber keine Rolle, bei welcher Kasse du versichert bist, die Grundversorgung ist bei allen gleich.
- hut
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- Diabetes seit: 0- 0-1985
- Therapieform: Insulin
- Pumpe-/Pen-Typ: Tandem t:slim X2
- BZ-Messgerät: Dexcom G6
- Insulin: Novorapid
- Wohnort: Zürcher Oberland
- Kontaktdaten:
Re: Krankenkasse mit Typ 1 Diabetes?
Die Begründung findet sich in der Mittel- und Gegenstände-Liste (MiGeL) (hier zu finden: http://www.diabetesclub.ch/viewtopic.php?f=21&t=1726), welche für sämtliche Krankenversicherer in der Schweiz verbindlich ist:
Kontinuierliches Glukosemonitoring (CGM) System
Limitation:
Bei Patienten mit oder ohne Insulinpumpe unter folgenden Bedingungen:
• HbA1C-Wert gleich oder höher als 8 % und/oder bei schweren Hypoglykämien Grad II oder III oder
bei schweren Formen von Brittle Diabetes mit bereits erfolgter Notfallkonsultation und/oder Hospitalisation
• Verschreibung nur durch Fachärzte für Endokrinologie/Diabetologie, die in der Anwendung der CGMTechnologie
ausgebildet sind. Nach Ablauf der ersten 6 Monate ist eine Neubeurteilung durch den
behandelnden Arzt erforderlich
• Bei einer Anwendungsdauer von mehr als 6 Monaten ist auf eine ärztliche Begründung hin eine
vorgängige Kostengutsprache des Versicheres erforderlich
Kontinuierliches Glukosemonitoring (CGM) System
Limitation:
Bei Patienten mit oder ohne Insulinpumpe unter folgenden Bedingungen:
• HbA1C-Wert gleich oder höher als 8 % und/oder bei schweren Hypoglykämien Grad II oder III oder
bei schweren Formen von Brittle Diabetes mit bereits erfolgter Notfallkonsultation und/oder Hospitalisation
• Verschreibung nur durch Fachärzte für Endokrinologie/Diabetologie, die in der Anwendung der CGMTechnologie
ausgebildet sind. Nach Ablauf der ersten 6 Monate ist eine Neubeurteilung durch den
behandelnden Arzt erforderlich
• Bei einer Anwendungsdauer von mehr als 6 Monaten ist auf eine ärztliche Begründung hin eine
vorgängige Kostengutsprache des Versicheres erforderlich
Wer einen Tippfehler findet, darf ihn behalten, ich besitze noch einen genügenden Vorrat davon!
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