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Ärztliches Zeugnis für Fahrtauglichkeit

Verfasst: Mo 17. Aug 2015, 17:01
von Mick
Hallo zusammen

Ich habe nun wieder einen Brief des Strassenverkehrsamtes bekommen. Darin steht, dass ich auf Grund des Weiterbelassens meines Führerausweises regelmässig (glaube jährlich) ein ärztliches Zeugnis einreichen muss. Ich finde dies nicht korrekt da ich so wohl jedes mal das Arztzeugnis und die Beurteilung durch das rechtsmedizinische Institut bezahlen muss.
Ist das wirklich nötig? Oder wie sieht es bei euch aus?

Gruss
Mick

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Re: Ärztliches Zeugnis für Fahrtauglichkeit

Verfasst: Mo 17. Aug 2015, 18:36
von hut
Da gibt es sehr grosse Unterschiede. Zahlreiche Kantone verlangen din Diabetesbetroffenen keine entsprechenden Zeugnisse. Anders aber im Kanton Zürich: Dieser scheint sich auf Diabetiker eingeschossen zu haben und verlangt die entsprechenden Zeugnisse, welche selbstverständlich voll zu Lasen des Kunden gehen.
Ich wohne im Kanton Zürich und erlebe diese Prozedur alljährlich. Während einiger Zeit konnte ich sicher gehen, dass ich nach der Einreichung des Arztzeugnisses noch im Institut für Rechtsmedizin anzutraben hatte (selbstverständlich zusätzlich kostenpflichtig). Die diabetologische Fachkompetenz der jeweiligen Rechtsmediziner war nicht über jeden Zweifel erhaben, so hat mir eine Rechtsmedizinerin dringend empfohlen einen HbA1c von 8 anzustreben. Darauf habe ich mich lautstark (bzw. schriftstark) beim Regierungsrate des Kantons Zürich beschwert. Bezüglich Beschwerde erhielt ich lediglich die Antwort, sie werde an den medizinischen Direktor des Institutes zur fachlichen Beurteilung weitergeleitet. Nachher war Funkstille. Mein Vorteil aus dieser Geschichte: Seither reicht es, wenn ich das Arztzeugnis meines Arztes einreiche, "Untersuche" am Institut für Rechtsmedizin haben seither nicht mehr stattgefunden.

Re: Ärztliches Zeugnis für Fahrtauglichkeit

Verfasst: Mo 17. Aug 2015, 19:03
von Mick
Das ist ja schon fast Diskriminierung...
Wieso musstest du noch ins rechtsmedizinische Institut? Ist das normal?
Und dagegen ist nichts zu machen, dass zumindest keine Kosten entstehen?

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Re: Ärztliches Zeugnis für Fahrtauglichkeit

Verfasst: Mo 17. Aug 2015, 21:57
von hut
Das Institut für Rechtsmedizin beurteilt dir medizinische Fahrtauglichkeit aufgrund der eingereichten Arztberichte. Es ist als medizinische Fachstelle berechtigt, ihm zur Abklärung der Fahrtauglichkeit notwendig erscheinende Zusatzuntersuchungen vorzunehmen Lässt man diese nicht vornehmen, wird die Fahrtauglichkeit nicht bescheinigt und es erfolgt ein vorsorglicher Entzug des Führerausweises.
Die anfallenden Kosten sind nicht Krankenkassenpflichtig und deshalb vom Betroffenen zu übernehmen.

Re: Ärztliches Zeugnis für Fahrtauglichkeit

Verfasst: Di 18. Aug 2015, 06:49
von Glückskäferli
Das schlimmste ist wenn du einen Autounfall oder sonst einen Unfall im Strassenverkehr hattest und man den Diabetes als "Ursache" sieht.

Ich darf alle 2 Jahren immer wieder ein Ärztlicher Zeugnis einreichen, hatte vor über 5 Jahren einen Autounfall ( Erdbeer Betrug ).
Aber so wie es aussieht bin ich ab dem nächsten Jahr befreit. Muss dann noch eins einreichen und wenn das in Ordnung ist . Komischer weise wollen die den Blutdruck auch wissen das nächste Jahr, ich weiss nicht, was das mit dem Diabetes zu tun hat :? .

Reich dein Ärztlicher Zeugnis immer genug früh ein, dann hast du keine Probleme

Re: Ärztliches Zeugnis für Fahrtauglichkeit

Verfasst: Di 18. Aug 2015, 10:49
von Herr_Koch
Wenn ich das so les, weiss ich schon, warum der Fahrausweis für mich kein Thema (mehr) ist. Meine Freundin nimmt grad Fahrstunden, in dem Zusammenhang wurde ich schon oft gefragt, ob ich jetzt nicht auch Lust hätte. Nein, echt nicht. Es wär was anderes, wenn ichs in meiner (diabetesfreien) Jugend schon gemacht hätt. Aber jetzt ... Gerade die Sache mit dem HbA1c, die hut erwähnt hat, find ich unhaltbar.

Re: Ärztliches Zeugnis für Fahrtauglichkeit

Verfasst: Di 18. Aug 2015, 11:12
von hut
Herr_Koch hat geschrieben:Gerade die Sache mit dem HbA1c, die hut erwähnt hat, find ich unhaltbar.
Da muss ich konkretisieren: Das war die Meinung dieser Rechtsmedizinerin und entspricht nicht den Empfehlungen des Instituts für Rechtsmedizin, welches lediglich festlegt dass unter einem Wert vom 5,0 mmol keine Fahrtauglichkeit besteht.
http://www.irm.uzh.ch/downloads/vmfp/me ... abetes.pdf

Re: Ärztliches Zeugnis für Fahrtauglichkeit

Verfasst: Di 18. Aug 2015, 11:39
von Herr_Koch
Ok, immerhin. Aber trotzdem. Den Aufwand wärs mir persönlich nicht wert.

Re: Ärztliches Zeugnis für Fahrtauglichkeit

Verfasst: Mi 19. Aug 2015, 18:07
von Petra
hut hat geschrieben:Das Institut für Rechtsmedizin beurteilt dir medizinische Fahrtauglichkeit aufgrund der eingereichten Arztberichte. Es ist als medizinische Fachstelle berechtigt, ihm zur Abklärung der Fahrtauglichkeit notwendig erscheinende Zusatzuntersuchungen vorzunehmen Lässt man diese nicht vornehmen, wird die Fahrtauglichkeit nicht bescheinigt und es erfolgt ein vorsorglicher Entzug des Führerausweises.
Die anfallenden Kosten sind nicht Krankenkassenpflichtig und deshalb vom Betroffenen zu übernehmen.
Hallo hut
Ich schaue gerne hie und da einen Krimi und dachte immer, die Rechtsmediziner werden vor allem bei den Toten aktiv. 8-)

Nein, im ernst, das wusste ich auch nicht, dass das Institut für Rechtsmedizin auch für solche Dinge wie Fahrtauglichkeitsattests zuständig ist. Man lernt nie aus.

Liebe Grüsse,
Petra