hut hat geschrieben:
... Dennoch kostet mich der ganze Spass rund Fr. 300.-
und einen halben Tag Aufwand für das erscheinen in der Rechtsmedizin. Bei den "Stammkunden" der Rechtsmedizin spielt der Zeitfaktor keine Rolle mehr, da diese nur noch ihre Beisetzung im Terminkalender haben. der Umgang mit Weiterlebenden ist noch modifikationsbedürftig
Bei allem Verständnis für die Bemühungen in Sachen Verkehrssicherheit sollte doch der GMV (gesunder Menschenverstand) und die Verhältnismässigkeit nicht ganz abhanden kommen.
Du kannst Dich als eierlegende Wollmilchsau anschauen, die auch noch zur Beschäftigung und Bespassung von Beamten ihre Daseinsberechtigung hat. Ich finde, wenn ein Diabetiker durch sein Verhalten, und das ist ersichtlich aus dem Bericht des Arztes, seine Krankheit ernst nimmt und gut eingestellt ist, könnte auf eine järhliche Kontrolle verzichtet werden.
Dass der Diabetes angegeben wird und dass entsprechende Auflagen zur Fahrfähigkeit bestehen, ist sicher im Sinne der Verkehrssicherheit. Wie die Auflagen durch die Strassenverkehrsämter umgesetzt werden, wäre sicher zu überdenken und, auch wieder im Sinne der Verkehrssicherheit, gesamtschweizerisch zu vereinheitlichen.
Es sollte im Normalfall ausreichen, wenn der behandelnde Arzt die Fahrtauglichkeit bestätigt. Ich gehe davon aus, dass der allergrösste Teil der Betroffenen verantwortungsbewusste Verkehrsteilnehmer sind, die sich der möglichen Gefahren im Zusammenhang mit dem Diabetes bewusst sind und sich entsprechend verhalten.
Im Kanton Zürich (wahrscheinlich auch in anderen Kantonen) wäre eine Vereinfachung des Kontrollsystems, ohne Einbussen im Bereich Verkehrssicherheit, sicher möglich.
Ich mag es nicht, wenn Diabetesbetroffene grundsätzlich als potentielle Gefahr im Strassenverkehr behandelt werden.
Seh ich auch so. Aber leider wird jeder Autofahrer als Verbrecher behandelt und der Staat behandelt die Bürger wie unmündige Kinder, die erzogen werden müssen.
Grüessli Nike