Militärpflichtersatz

Allgemeine Fragen und Gespräche rund um Diabetes
sonnenblume
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Re: Militärpflichtersatz

Beitrag von sonnenblume »

Vielen Dank für Deine Bemühungen, hut. Was heisst wohl Integritätsschädigung von mehr als 40%? Wer entscheidet wohl ob das mehr als 40% sind? Also wie ich das verstehe (habe die Links noch nicht aufgeschaltet) kommt das von Fall zu Fall an. Hier im Forum hat's doch auch junge Männer die vielleicht bald die RS absolvieren sollten. Vielleicht kännen die uns aus erster Hand erzählen wie das abläuft? Wäre super. Ich weiss auch nicht was das für einen Unterschied machen sollte ob man Typ I oder II ist.
Wenn das Leben dir ein Diabetes-Monster gibt, stehe auf und spiele mit ihm!
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Herr_Koch
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Re: Militärpflichtersatz

Beitrag von Herr_Koch »

Ich glaube: Bei der Aushebung wird ein Diabetiker (Typ 1 ganz sicher, Typ 2 evtl.) untauglich gestempelt. Die Armee will keine Risiken eingehen. Eine Hypo am Sturmgewehr oder im Feld will man sicher nicht riskieren.

Danach wird man für den Zivilschutz aufgeboten ... und da denke ich, ist man als Diabetiker grundsätzlich diensttauglich. Wie gesagt, ich leiste seit drei Jahren Dienst als Diabetiker, zum Teil auch körperlich anstrengend, und hatte keine Probleme. Muss man natürlich berücksichtigen.

Während meiner Lehre bin ich mit einem Mann zur Berufsschule, der nach einem Unfall querschnittgelähmt im Rollstuhl sitzt. Sogar der musste Wehrpflichtersatz bezahlen ... Da hab ich die Welt nicht mehr verstanden.
sonnenblume
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Re: Militärpflichtersatz

Beitrag von sonnenblume »

Ja Herr Koch, man erlebt so allerlei Unglaubliches. Danke für Deine Ausführungen! Dann werden wir mal schauen, wie das ganze in 10 Jahren aussieht wenn Tobias zur Aushebung muss. Wahrscheinlich wechselt bis dahin sowieso wieder das Eine oder Andere. :D
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swissphoenix
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Re: Militärpflichtersatz

Beitrag von swissphoenix »

diabetiker einfach nicht spritzen lassen. haben dan energie um den ganzen tag zu kämpfen ;)
Wer mich sucht der wird mich bei Twitter finden @swissphoenix_ch oder auch auf facebook
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Herr_Koch
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Re: Militärpflichtersatz

Beitrag von Herr_Koch »

Ich hoff, Sonnenblume, dass es bis dahin eine Lösung gibt, die ideal für deinen Sohn ist. Was auch immer er machen möchte. ;)

Genau, Swissphoenix. Für zwei, drei Tage sollte das klappen. ;)
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Herr_Koch
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Re: Militärpflichtersatz

Beitrag von Herr_Koch »

Ich hätt da auch noch ein kleines Anliegen, was nicht pressiert, aber wenn der Herr schon anbietet, für weitere Fragen zur Verfügung zu stehn ... ;)

Mich würde interessieren, wies denn mit einer Dienstbefreiung ausschaut. Nicht die Befreiung von der Ersatzabgabe. Ich werd ja diesen Mai 30, heisst, ich bin zwar noch zehn Jahre dienstpflichtig, allerdings nicht mehr abgabepflichtig. Was wiederum bedeutet, dass ich eigentlich ab Ende 2012 gerne Platz machen würde für einen jungen Mann, der noch bezahlen muss und drum sicher froh um Diensttage wäre. Die bisherige Politik, wie ich sie in meiner Dienstzeit erfahren habe, ist, dass viele Junge wenige oder kaum Aufgebote erhalten und darum fast die volle Abgabe (3% vom steuerbaren Einkommen) abliefern müssen. Dagegen werden massiv viele über 30-Jährige zum Dienst aufgeboten, viele davon selbstständig erwerbend, die durch den Dienst ebenfalls finanzielle Einbussen erfahren, da sie nur 80% des Lohns vergütet kriegen, zudem bleibt die Arbeit liegen.

Pro Diensttag fallen 4% weg, heisst, es wären pro Jahr 25 Tage nötig, um abgabefrei wegzukommen. Das schafft kaum jemand, der keinen höheren Rang bekleidet.

Darum würde mich mal interessieren, ob DM Typ 1 ein Grund sein könnte, von der Dienstpflicht befreit zu werden. Ich würde ja selbst anfragen, weil ich aber grad im Briefwechsel steh, weil die mir einen Dienst aufdrücken, den ich nicht wirklich leisten will (nicht aus Faulheit, sondern weil ich denke, dass man dafür ein Typ Mensch sein muss, der ich nicht bin), bin ich da etwas zurückhaltend. S wirkt sonst so, wie wenn ich mich unbedingt davor drücken will. Und das ist nicht so, ich leiste jedem Aufgebot folge. Ich versuch halt nur, eine für beiden Seiten zufriedenstellende Lösung zu finden. Aber ok, das ist Bürokratie. ;)

Was ich online gefunden hab, ist die Verordnung über die ärztliche Beurteilung der Schutzdienstpflichtigen. Mich interessiert aber eher die grundsätzliche Haltung bezüglich Diabetes. Ein Arzt vor dem UC wird mich kaum für schutzdienstuntauglich erklären, wenn ich vor ihm steh. Dafür sind meine Werte zu gut, und ich bin ja grundsätzlich nicht eingeschränkt.
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hut
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Re: Militärpflichtersatz

Beitrag von hut »

Diese Frage wird in dieser Publikation des VBS, Stab Chef der Armee, Sanitätsinspektorat; Logistikbasis der Armee, Sanität, Militärärztlicher Dienst weitgehend beantwortet:
http://www.saez.ch/pdf_d/2008/2008-37/2008-37-543.PDF
Ich denke, in deinem Fall wäre ein Gesuch um Dienstbefreiung infolge Diabetes Typ 1 notwendig, da du bereits rekrutiert und offenbar als Diensttauglich eingestuft wurdest.
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Herr_Koch
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Re: Militärpflichtersatz

Beitrag von Herr_Koch »

Wow! Danke vielmals, das Dokument ist ja mal klasse ... merci! Bei meiner Aushebung war ich ja noch gesund, der DM ist erst zehn Jahre später ausgebrochen und diagnostiziert worden. Dann kümmer ich mich mal um eine Dienstbefreiung.
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hut
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Re: Militärpflichtersatz

Beitrag von hut »

das Dokument ist ja mal klasse
Der diebetesclub.ch hat halt einfach Klasse.... :RR
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Mike_22

Re: Militärpflichtersatz

Beitrag von Mike_22 »

Sorry, Beitrag überflüssig, wurde alles schon besprochen... :oops:

Hallo zusammen

Bin ja seit meinem 12ten Lebensjahr Diabetiker Typ 1 und möchte folgendes dazu sagen:

Diabetiker werden (zumindest Praxis bis vor kurzem) als Militärdienstuntauglich in den Zivilschutz eingeteilt. Damit wird die Wehrpflichersatzabgabe (=pro Jahr 3% des steuerbaren Einkommens der direkten Bundesteuer, mindestens aber 400 Franken) fällig.
Und das bis zum vollendeten 30ten Lebensjahr. Danach ist man noch bis 40 Zivilschutzpflichtig, zahlt aber keine Ersatzabgabe mehr.

Mit jedem Tag Zivilschutz der geleistet wird, fallen übrigens 4% der Wehrpflichersatzabgabe weg.

Das angesprochene Urteil des Europ. Gerichtshofes bezieht sich auf die Klage eines Diabetikers, der sich gegen die Militärdienstuntauglichkeit gestemmt hatte. Gut möglich also, dass in Zukunft ein "erleichterter" Militärdienst für Diabetiker u.a. bei "Uelis Trachtengruppe" eingerichtet wird/werden muss. Und somit wäre dann für die dort Eingeteilten auch die Wehrpflichtersatzabgabe Vergangenheit.

Liebe Grüsse

FW des ZS
Mike_22
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